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Begleitung zu Behörden in Lübeck

Begleitung zu Behörden und Ämtern in Lübeck – Sie sind nicht allein.

Amtstermine bedeuten für viele Wege, Wartezeit und Papierkram. Wir holen Sie zu Hause ab, begleiten Sie zum Termin und bringen Sie sicher wieder heim – mit einer festen Bezugsperson. Als nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot ist bei Pflegegrad eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.

✓ Anerkannt nach §45a SGB XI ✓ Abholen und Zurückbringen ✓ Kostenloses Erstgespräch

So begleiten wir Sie zum Amt

Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie den Termin in Ruhe wahrnehmen können, ob Bürgerbüro, Sozialamt, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jobcenter. Wir führen keine Rechtsberatung durch; wir begleiten und unterstützen Sie im Alltag.

Abholen zu Hause
Abholen zu HauseWir holen Sie pünktlich ab und gehen gemeinsam zum Termin.
Dabei sein am Amt
Dabei sein am AmtWir sind an Ihrer Seite im Wartebereich und auf den Wegen im Gebäude.
Unterlagen zusammenstellen
Unterlagen zusammenstellenWir helfen, Briefe und Unterlagen zu sortieren und mitzunehmen.
Wege danach
Wege danachAuf Wunsch erledigen wir danach noch Besorgungen auf dem Rückweg.
Kostenübernahme: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag der Pflegekasse zu, der auch für anerkannte Begleitung eingesetzt werden kann. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung. Ohne Pflegegrad besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten. Kostenlos anfragen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns zeitnah.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, klären Ihren Bedarf und besprechen die Kostenübernahme.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen

Zu welchen Behörden begleiten Sie?

Zu Ämtern und Behörden in Lübeck, zum Beispiel Bürgerbüro, Sozialamt, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Jobcenter, außerdem zu Arztpraxen und Kliniken.

Helfen Sie auch beim Ausfüllen von Anträgen?

Wir sortieren gern gemeinsam Unterlagen und begleiten Sie zum Termin. Eine Rechts- oder Sozialberatung dürfen wir nicht leisten. Dafür sind zum Beispiel Beratungsstellen oder der Pflegestützpunkt zuständig.

Ist eine Begleitung mit Rollstuhl oder Rollator möglich?

Ja, nach Absprache. Bitte sagen Sie uns vorher, welche Hilfsmittel vorhanden sind und ob es Treppen gibt.

Wer bezahlt die Begleitung?

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag der Pflegekasse eingesetzt werden. Bei gesetzlich Versicherten kann die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen, bei privat Versicherten erhalten Sie eine Rechnung zur Erstattung. Ohne Pflegegrad sprechen wir vorher offen über die Kosten.

Übernehmen Sie auch pflegerische Aufgaben?

Nein. Wir begleiten und unterstützen im Alltag. Pflegerische Leistungen gehören zu einem Pflegedienst.

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