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Für privat Versicherte in Lübeck

Privat versichert? Ihre Pflegeversicherung erstattet unsere Alltagshilfe.

Auch mit einer privaten Pflegepflichtversicherung steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zu. Der Weg ist nur etwas anders als bei gesetzlichen Kassen – wir erklären ihn Ihnen in drei einfachen Schritten.

So funktioniert die Kostenerstattung

1

Wir helfen – Sie erhalten eine Rechnung

Wir unterstützen Sie im Alltag und im Haushalt. Am Monatsende bekommen Sie von uns eine übersichtliche Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen.

2

Rechnung + Nachweis bei Ihrer Versicherung einreichen

Sie senden die Rechnung zusammen mit unserem Anerkennungsnachweis nach §45a SGB XI (Angebot-ID 1100100275) an Ihre private Pflegepflichtversicherung – per Post, App oder E-Mail.

3

Sie erhalten Ihr Geld zurück

Ihre Versicherung erstattet die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags – bis zu 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5). Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen werden.

Gut zu wissen:

Wir machen es Ihnen leicht

Rufen Sie uns an – wir besprechen in Ruhe, welche Unterstützung Sie brauchen, und bringen alle Unterlagen für Ihre Versicherung gleich mit.