So funktioniert die Kostenerstattung
Wir helfen – Sie erhalten eine Rechnung
Wir unterstützen Sie im Alltag und im Haushalt. Am Monatsende bekommen Sie von uns eine übersichtliche Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen.
Rechnung + Nachweis bei Ihrer Versicherung einreichen
Sie senden die Rechnung zusammen mit unserem Anerkennungsnachweis nach §45a SGB XI (Angebot-ID 1100100275) an Ihre private Pflegepflichtversicherung – per Post, App oder E-Mail.
Sie erhalten Ihr Geld zurück
Ihre Versicherung erstattet die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags – bis zu 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5). Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen werden.
- Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1 – auch bei privater Pflegepflichtversicherung.
- Wir sind offiziell nach §45a SGB XI anerkannt (Land Schleswig-Holstein, Bescheid vom 11.06.2026).
- Alle Unterlagen für Ihre Versicherung erhalten Sie von uns fertig vorbereitet.
- Empfehlung: Fragen Sie einmal kurz bei Ihrer Versicherung nach, wie Sie Belege am einfachsten einreichen – wir helfen gern dabei.
Wir machen es Ihnen leicht
Rufen Sie uns an – wir besprechen in Ruhe, welche Unterstützung Sie brauchen, und bringen alle Unterlagen für Ihre Versicherung gleich mit.