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Ratgeber Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – einfach erklärt.

Jeder Mensch mit einem Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1 – bekommt von der Pflegekasse 131 € im Monat, den Entlastungsbetrag. Viele Familien lassen dieses Geld ungenutzt verfallen. Hier erklären wir kurz und verständlich, wofür er gilt und wie Sie ihn ganz einfach für eine anerkannte Alltagshilfe nutzen.

✓ 131 € monatlich, ab Pflegegrad 1 ✓ Für §45a-Angebote wie uns ✓ Direkt mit der Kasse abgerechnet

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse. Er soll pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten und pflegende Angehörige unterstützen. Wichtig: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote wie unsere Alltagshilfe verwendet – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

💶 131 € pro MonatJährlich 1.572 € – ein fester Betrag, unabhängig vom Pflegegrad.
👥 Ab Pflegegrad 1Schon mit dem niedrigsten Pflegegrad haben Sie vollen Anspruch.
🏠 Für §45a-AngeboteNutzbar für anerkannte Alltagshilfen wie uns – Haushalt, Betreuung, Begleitung.
🔄 Verfällt nicht sofortNicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
So nutzen Sie den Betrag mit uns: Als nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot (Angebot-ID 1100100275) rechnen wir Ihre Stunden direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche, soweit das Guthaben reicht, und haben keinen Papierkram. Ihren Anspruch berechnen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns umgehend.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ihren Anspruch, übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse und planen die Einsätze.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad – bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag beträgt 131 € pro Monat und ist unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.

Wofür kann ich die 131 € nutzen?

Für nach §45a anerkannte Angebote wie unsere Alltagshilfe: Haushaltshilfe, Betreuung, Einkäufe und Begleitung. Bar ausgezahlt wird der Betrag nicht.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Als anerkanntes Angebot rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken und haben keinen Papierkram.

Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?

Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge eines Jahres können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfallen sie. Deshalb lohnt es sich, den Betrag regelmäßig zu nutzen.

Wie komme ich an einen Pflegegrad?

Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Gern erklären wir Ihnen im Erstgespräch, wie unsere Leistungen anschließend abgerechnet werden.

Jetzt Ihren Entlastungsbetrag nutzen

Kostenlos und unverbindlich – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre 131 € im Monat ganz einfach für unsere Alltagshilfe einsetzen.