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Alltagshilfe nach dem Krankenhaus in Lübeck

Gut nach Hause kommen – wir helfen im Alltag nach dem Krankenhaus.

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einer Reha ist vieles zu Hause erst einmal schwer. Wir übernehmen Haushalt, Einkauf und Besorgungen, damit Sie sich erholen können. Bei Versicherten der AOK NordWest rechnen wir direkt mit der Kasse ab (Vertrag nach § 132 SGB V). Bei anderen Krankenkassen ist je nach Kasse eine Kostenerstattung möglich.

✓ Direkt mit der AOK NordWest ✓ Kostenerstattung bei anderen Kassen möglich ✓ Anerkannt nach §45a SGB XI

So unterstützen wir Sie nach dem Klinikaufenthalt

Wenn Sie wieder zu Hause sind, kommen wir und nehmen Ihnen die alltäglichen Aufgaben ab – so lange, wie Sie die Unterstützung brauchen. Wir übernehmen keine pflegerischen Aufgaben, sondern kümmern uns um Haushalt und Alltag.

Haushalt
HaushaltWohnung in Ordnung halten, Wäsche, Küche und Alltagsarbeiten.
Einkauf und Besorgungen
Einkauf und BesorgungenWir erledigen den Einkauf und Besorgungen für Sie, auf Wunsch gemeinsam.
Begleitung zu Terminen
Begleitung zu TerminenZu Nachsorge, Hausarzt oder Apotheke – wir holen Sie ab und bringen Sie zurück.
Gesellschaft und Struktur
Gesellschaft und StrukturEin verlässlicher Besuch und ein Gespräch geben Halt im Alltag.
Kostenübernahme: Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation den Haushalt nicht selbst führen kann, kann bei der Krankenkasse Haushaltshilfe nach § 38 SGB V beantragen. Bei der AOK NordWest rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Bei anderen Krankenkassen erhalten Sie von uns eine Rechnung zur Erstattung – bitte klären Sie vorher mit Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe sie erstattet. Mit Pflegegrad kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Frage. Kostenlos anfragen →

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns zeitnah.

2

Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, klären Ihren Bedarf und besprechen die Kostenübernahme.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Immer dieselbe vertraute Person – zuverlässig und regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

Warum Alltagshilfe Ralls:

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Hilfe nach dem Krankenhaus?

Je nach Situation die Krankenkasse (Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, meist mit Genehmigung und ärztlicher Verordnung), bei Pflegegrad der Entlastungsbetrag der Pflegekasse oder Sie selbst. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall. Wir erklären Ihnen gern, was in Frage kommt.

Ich bin nicht bei der AOK NordWest versichert – geht das trotzdem?

Ja, aber ohne direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse: Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse erstattet, entscheidet sie selbst. Bitte lassen Sie sich die Erstattung vorher von Ihrer Kasse bestätigen.

Muss ich vorher einen Antrag stellen?

Bei der Krankenkasse in der Regel ja: Die Haushaltshilfe wird beantragt, meist mit einer ärztlichen Bescheinigung. Fragen Sie am besten schon vor der Entlassung den Sozialdienst der Klinik oder Ihre Krankenkasse. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Wie schnell können Sie anfangen?

Melden Sie sich so früh wie möglich, am besten schon vor der Entlassung. Wir sprechen mit Ihnen den Bedarf ab und beginnen, sobald es passt und die Kostenfrage geklärt ist.

Übernehmen Sie auch pflegerische Aufgaben?

Nein. Wir helfen im Haushalt und im Alltag. Pflegerische Leistungen wie Körperpflege oder Medikamentengabe gehören zu einem Pflegedienst.

Kommen Sie auch nach einer Reha oder ambulanten Operation?

Ja. Die Hilfe ist nicht auf einen Klinikaufenthalt beschränkt. Sie kann auch nach einer Reha oder einer ambulanten Operation sinnvoll sein.

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