Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet: Wenn die Person, die Sie sonst pflegt, vorübergehend ausfällt, kommt eine vertraute Ersatzkraft zu Ihnen nach Hause. So ist Ihr Angehöriger weiter gut versorgt – und die Hauptpflegeperson bekommt die dringend nötige Pause. Wir bieten das stundenweise oder tageweise an, ganz nach Bedarf.



Angaben ohne Gewähr – die verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.
So einfach geht's
Kostenlos anfragen
Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns umgehend.
Erstgespräch & Papierkram
Wir prüfen Ihren Anspruch, füllen den Antrag aus und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Ihre feste Bezugsperson kommt
Stundenweise oder tageweise – zuverlässig zu Ihnen nach Hause, immer dieselbe vertraute Person.
- Mindestens Pflegegrad 2 (bei Pflegegrad 1 nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 €).
- Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt.
- Es gibt eine Pflegeperson (z. B. Angehöriger), die vertreten wird.
- Keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr – der Anspruch besteht ab dem ersten Tag.
- Stundenweise Einsätze (unter 8 Std./Tag) kürzen das Pflegegeld nicht.
- Anerkannt nach §45a SGB XI – landesweit in Schleswig-Holstein (Angebot-ID 1100100275).
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause von einer Pflegeperson (z. B. einem Angehörigen) gepflegt werden. Wir springen ein, wenn diese Person vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) – zusätzlich zum monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.
Muss ich das vorher beantragen?
Ein formloser Antrag genügt, oft auch nachträglich mit Rechnung und Quittung. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag (131 €)?
Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung. Die Verhinderungspflege kommt zusätzlich, wenn die pflegende Person ausfällt. Beide Leistungen lassen sich kombinieren.
Jetzt Verhinderungspflege in Lübeck anfragen
Kostenlos und unverbindlich – wir beraten Sie persönlich, prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um alles Weitere mit Ihrer Pflegekasse.