Alltagshilfe Ralls Logo Alltagshilfe RallsUnterstützung im Alltag ← Zur Startseite Русский
Verhinderungspflege · §39 SGB XI

Verhinderungspflege in Lübeck – wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.

Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen einmal Zeit für sich – für Urlaub, einen eigenen Arzttermin oder einfach zur Erholung? Dann springen wir ein. Als landesweit nach §45a SGB XI anerkanntes Angebot übernehmen wir die Ersatzpflege bei Ihnen zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 3.539 € im Jahr – zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 €.

✓ Bis zu 3.539 € pro Jahr ✓ Ab Pflegegrad 2 ✓ Zusätzlich zu 131 € Entlastungsbetrag

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet: Wenn die Person, die Sie sonst pflegt, vorübergehend ausfällt, kommt eine vertraute Ersatzkraft zu Ihnen nach Hause. So ist Ihr Angehöriger weiter gut versorgt – und die Hauptpflegeperson bekommt die dringend nötige Pause. Wir bieten das stundenweise oder tageweise an, ganz nach Bedarf.

Stundenweise Entlastung
Stundenweise für Termine & ErledigungenFür Arzttermine, Behördengänge oder kurze Auszeiten – ideal für regelmäßige Entlastung.
Ganze Tage bei Urlaub oder Krankheit
Ganze Tage bei Urlaub oder KrankheitBis zu 8 Wochen im Jahr – wenn Sie länger ausfallen, ist die Versorgung trotzdem sichergestellt.
Vertraute Bezugsperson zu Hause
Vertraute Bezugsperson zu HauseImmer dieselbe Person – zuverlässig, geduldig und in der gewohnten Umgebung.
Bis zu 3.539 € pro Jahr über die Pflegekasse. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a SGB XI): bis zu 3.539 € – ab Pflegegrad 2, für bis zu 8 Wochen im Jahr. Das kommt zusätzlich zum monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Die frühere 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen. Anspruch berechnen →
Angaben ohne Gewähr – die verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage – dauert 2 Minuten. Wir melden uns umgehend.

2

Erstgespräch & Papierkram

Wir prüfen Ihren Anspruch, füllen den Antrag aus und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

3

Ihre feste Bezugsperson kommt

Stundenweise oder tageweise – zuverlässig zu Ihnen nach Hause, immer dieselbe vertraute Person.

Voraussetzungen & gut zu wissen:

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause von einer Pflegeperson (z. B. einem Angehörigen) gepflegt werden. Wir springen ein, wenn diese Person vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2) – zusätzlich zum monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.

Muss ich das vorher beantragen?

Ein formloser Antrag genügt, oft auch nachträglich mit Rechnung und Quittung. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag (131 €)?

Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung. Die Verhinderungspflege kommt zusätzlich, wenn die pflegende Person ausfällt. Beide Leistungen lassen sich kombinieren.

Jetzt Verhinderungspflege in Lübeck anfragen

Kostenlos und unverbindlich – wir beraten Sie persönlich, prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um alles Weitere mit Ihrer Pflegekasse.