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Haushaltshilfe über das Sozialamt

Hilfe im Haushalt und Alltag – auch, wenn das Geld knapp ist.

Wenn Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen, kann das Sozialamt die Hilfe im Haushalt und im Alltag übernehmen (§ 75 SGB XII). Wir kommen zuverlässig zu Ihnen nach Hause – die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit dem Sozialamt ab. Sie strecken nichts vor.

✓ Leistungen nach § 75 SGB XII ✓ Abrechnung über das Sozialamt ✓ Lübeck und Umgebung

Unterstützung, die nicht am Geld scheitern soll

Manchmal reicht das Einkommen nicht, um Hilfe im Haushalt selbst zu bezahlen – gerade bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. Genau dafür gibt es die Kostenübernahme durch das Sozialamt. Wir übernehmen die tägliche Unterstützung, damit Sie zu Hause gut versorgt sind und selbstständig bleiben können.

Reinigung & Haushalt
Reinigung & HaushaltPutzen, Aufräumen, Bad und Küche – damit Ihr Zuhause gepflegt und sicher bleibt.
Wäsche & Kochen
Wäsche & KochenWaschen, Bügeln und die Zubereitung von Mahlzeiten – warm, frisch und regelmäßig.
Einkäufe & Besorgungen
Einkäufe & BesorgungenLebensmittel, Apotheke, Post und Erledigungen – alles, was der Alltag braucht.
Begleitung & Alltag
Begleitung & AlltagBegleitung zu Terminen und Behörden sowie Unterstützung bei alltäglichen Wegen.
Kostenübernahme durch das Sozialamt: Wenn Ihr Einkommen und Vermögen die Hilfe nicht zulassen – etwa bei Grundsicherung oder Sozialhilfe – kann das Sozialamt die Kosten nach § 75 SGB XII übernehmen. Wir rechnen die vom Sozialamt genehmigten Leistungen direkt mit dem Amt ab, sodass Sie nichts vorstrecken oder selbst überweisen müssen. Kostenlos anfragen →

Wer kann diese Hilfe bekommen?

Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt kommt häufig in Frage, wenn: Ob und in welchem Umfang das Sozialamt zahlt, entscheidet das Amt im Einzelfall – wir unterstützen Sie gern beim Weg dorthin.

So läuft es ab

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage. Wir hören zu, klären Ihren Bedarf und erklären den weiteren Weg.

2

Antrag & Kostenübernahme beim Sozialamt

Sie oder eine betreuende Person stellen den Antrag beim Sozialamt. Das Amt prüft und erteilt bei Bewilligung die Kostenübernahme. Dabei unterstützen wir Sie.

3

Wir kommen & rechnen ab

Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen nach Hause. Die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit dem Sozialamt ab.

Für Sozialdienste, Betreuer & Angehörige

Sie begleiten einen Menschen, der Unterstützung im Haushalt braucht und dessen Kosten das Sozialamt trägt? Melden Sie Klientinnen und Klienten unkompliziert bei uns an. Wir übernehmen die Versorgung vor Ort und die Abrechnung mit dem Sozialamt – zuverlässig, mit fester Bezugsperson und ohne Verwaltungsaufwand für Sie.

Klient anmelden – info@alltagshilfe-ralls.de →

Warum Alltagshilfe Ralls

Häufige Fragen

Wer bekommt Haushaltshilfe über das Sozialamt?

Menschen, die Hilfe im Haushalt oder Alltag brauchen und deren Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen – z. B. bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. Das Sozialamt prüft Bedarf und finanzielle Lage und entscheidet über die Kostenübernahme.

Was kostet mich die Hilfe?

Wenn das Sozialamt die Kosten übernimmt, zahlen Sie in der Regel nichts selbst. Wir rechnen die genehmigten Leistungen direkt mit dem Sozialamt ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Sie oder eine betreuende Person stellen einen Antrag beim Sozialamt Ihrer Stadt. Nach Prüfung erteilt das Amt bei Bewilligung eine Kostenübernahme. Wir helfen Ihnen dabei und beginnen, sobald die Kostenübernahme vorliegt.

Ich habe einen Pflegegrad – gibt es weitere Möglichkeiten?

Ja. Mit Pflegegrad kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI, bis 131 €/Monat) in Frage. Mehr zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse →

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen

Wir klären mit Ihnen den Bedarf, helfen beim Weg zum Sozialamt und übernehmen die Abrechnung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.