Unterstützung, die nicht am Geld scheitern soll
Manchmal reicht das Einkommen nicht, um Hilfe im Haushalt selbst zu bezahlen – gerade bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. Genau dafür gibt es die Kostenübernahme durch das Sozialamt. Wir übernehmen die tägliche Unterstützung, damit Sie zu Hause gut versorgt sind und selbstständig bleiben können.




Wer kann diese Hilfe bekommen?
- Sie im Haushalt oder Alltag auf Unterstützung angewiesen sind,
- keine andere Person im Haushalt dies dauerhaft übernehmen kann,
- Ihr Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen – z. B. bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe,
- der Bedarf gegenüber dem Sozialamt nachvollziehbar ist.
So läuft es ab
Kostenlos anfragen
Kurzer Anruf oder Online-Anfrage. Wir hören zu, klären Ihren Bedarf und erklären den weiteren Weg.
Antrag & Kostenübernahme beim Sozialamt
Sie oder eine betreuende Person stellen den Antrag beim Sozialamt. Das Amt prüft und erteilt bei Bewilligung die Kostenübernahme. Dabei unterstützen wir Sie.
Wir kommen & rechnen ab
Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen nach Hause. Die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit dem Sozialamt ab.
Für Sozialdienste, Betreuer & Angehörige
Sie begleiten einen Menschen, der Unterstützung im Haushalt braucht und dessen Kosten das Sozialamt trägt? Melden Sie Klientinnen und Klienten unkompliziert bei uns an. Wir übernehmen die Versorgung vor Ort und die Abrechnung mit dem Sozialamt – zuverlässig, mit fester Bezugsperson und ohne Verwaltungsaufwand für Sie.
Klient anmelden – info@alltagshilfe-ralls.de →Warum Alltagshilfe Ralls
- Anerkannt nach § 45a SGB XI (Angebot-ID 1100100275, Schleswig-Holstein).
- Feste Bezugsperson statt wechselndem Personal – kein Callcenter.
- Mehrsprachig: Deutsch, Russisch, Armenisch – auch für Familien, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist.
- Erreichbar werktags 8–18 Uhr, persönlich und verlässlich in Lübeck und Umgebung.
Häufige Fragen
Wer bekommt Haushaltshilfe über das Sozialamt?
Menschen, die Hilfe im Haushalt oder Alltag brauchen und deren Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen – z. B. bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. Das Sozialamt prüft Bedarf und finanzielle Lage und entscheidet über die Kostenübernahme.
Was kostet mich die Hilfe?
Wenn das Sozialamt die Kosten übernimmt, zahlen Sie in der Regel nichts selbst. Wir rechnen die genehmigten Leistungen direkt mit dem Sozialamt ab – Sie müssen nichts vorstrecken.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme?
Sie oder eine betreuende Person stellen einen Antrag beim Sozialamt Ihrer Stadt. Nach Prüfung erteilt das Amt bei Bewilligung eine Kostenübernahme. Wir helfen Ihnen dabei und beginnen, sobald die Kostenübernahme vorliegt.
Ich habe einen Pflegegrad – gibt es weitere Möglichkeiten?
Ja. Mit Pflegegrad kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI, bis 131 €/Monat) in Frage. Mehr zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse →
Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen
Wir klären mit Ihnen den Bedarf, helfen beim Weg zum Sozialamt und übernehmen die Abrechnung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.