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Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Haushaltshilfe nach OP, Krankheit oder Krankenhaus – die Krankenkasse zahlt.

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen Krankheit, nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder in der Schwangerschaft vorübergehend nicht führen können, springen wir ein. Als Vertragspartner nach § 132 SGB V rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – u. a. mit der AOK NordWest.

✓ Leistung nach § 38 SGB V ✓ Direkte Abrechnung mit der Kasse ✓ Vertrag mit der AOK NordWest

Wenn der Alltag zu Hause plötzlich nicht mehr allein geht

Eine Operation, ein Krankenhausaufenthalt, eine Erkrankung oder eine Schwangerschaft – und der Haushalt bleibt liegen. Genau dafür gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir übernehmen zuverlässig, was gerade nicht möglich ist, damit Sie sich in Ruhe erholen können.

Reinigung & Haushalt
Reinigung & HaushaltPutzen, Aufräumen, Bad und Küche – damit Ihr Zuhause während der Genesung gepflegt bleibt.
Wäsche & Kochen
Wäsche & KochenWaschen, Bügeln und die Zubereitung von Mahlzeiten für Sie und Ihre Familie.
Einkäufe & Besorgungen
Einkäufe & BesorgungenLebensmittel, Apotheke und Erledigungen – alles, was der Alltag braucht.
Unterstützung mit Kindern
Unterstützung mit KindernHilfe im Haushalt, wenn ein Kind unter 12 Jahren zu Hause versorgt werden muss.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Bei einem Anspruch nach § 38 SGB V trägt Ihre Krankenkasse die Kosten – häufig bleibt nur eine geringe gesetzliche Zuzahlung. Wir haben einen Vertrag nach § 132 SGB V mit der AOK NordWest und rechnen direkt mit der Kasse ab. Kostenlos anfragen →

Wer hat Anspruch?

Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V) können Sie erhalten, wenn: Ob und wie lange Ihre Kasse zahlt, ist unterschiedlich – wir klären das gern gemeinsam mit Ihnen.

So einfach geht's

1

Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage. Wir melden uns umgehend und prüfen Ihren Anspruch.

2

Bescheinigung & Antrag

Ihre Ärztin/Ihr Arzt bescheinigt die Notwendigkeit, den Antrag bei der Krankenkasse reichen wir gemeinsam ein.

3

Wir kommen & rechnen ab

Ihre feste Hilfe kommt zu Ihnen nach Hause – die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Wenn Sie den Haushalt wegen Krankheit, nach OP, Krankenhaus oder in der Schwangerschaft vorübergehend nicht führen können und keine andere Person im Haushalt einspringen kann – besonders, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Viele Kassen zahlen auf Antrag auch in weiteren Fällen.

Was kostet mich das?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 38 SGB V; meist bleibt nur eine geringe gesetzliche Zuzahlung. Wir rechnen über unseren § 132-Vertrag direkt mit der AOK NordWest ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Ich habe kein Kind im Haushalt – geht es trotzdem?

Oft ja: Viele Krankenkassen gewähren die Haushaltshilfe per Satzung auch ohne Kind, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Wir klären das gern mit Ihrer Kasse.

Und wenn ich einen Pflegegrad habe?

Dann kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI, bis 131 €/Monat) in Frage. Mehr zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse →

Jetzt Haushaltshilfe über die Krankenkasse anfragen

Kostenlos und unverbindlich – wir prüfen Ihren Anspruch, helfen beim Antrag und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Kasse.