Wenn der Alltag zu Hause plötzlich nicht mehr allein geht
Eine Operation, ein Krankenhausaufenthalt, eine Erkrankung oder eine Schwangerschaft – und der Haushalt bleibt liegen. Genau dafür gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir übernehmen zuverlässig, was gerade nicht möglich ist, damit Sie sich in Ruhe erholen können.




Wer hat Anspruch?
- Sie den Haushalt wegen Krankheit, nach OP, Krankenhaus, Reha oder in der Schwangerschaft nicht führen können,
- keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann,
- häufig: ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt – viele Kassen zahlen aber auch ohne Kind,
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt.
So einfach geht's
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Bescheinigung & Antrag
Ihre Ärztin/Ihr Arzt bescheinigt die Notwendigkeit, den Antrag bei der Krankenkasse reichen wir gemeinsam ein.
Wir kommen & rechnen ab
Ihre feste Hilfe kommt zu Ihnen nach Hause – die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Kasse.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Wenn Sie den Haushalt wegen Krankheit, nach OP, Krankenhaus oder in der Schwangerschaft vorübergehend nicht führen können und keine andere Person im Haushalt einspringen kann – besonders, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Viele Kassen zahlen auf Antrag auch in weiteren Fällen.
Was kostet mich das?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 38 SGB V; meist bleibt nur eine geringe gesetzliche Zuzahlung. Wir rechnen über unseren § 132-Vertrag direkt mit der AOK NordWest ab – Sie müssen nichts vorstrecken.
Ich habe kein Kind im Haushalt – geht es trotzdem?
Oft ja: Viele Krankenkassen gewähren die Haushaltshilfe per Satzung auch ohne Kind, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Wir klären das gern mit Ihrer Kasse.
Und wenn ich einen Pflegegrad habe?
Dann kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI, bis 131 €/Monat) in Frage. Mehr zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse →
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Kostenlos und unverbindlich – wir prüfen Ihren Anspruch, helfen beim Antrag und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Kasse.