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Alltagshilfe in Bad Schwartau und Stockelsdorf

Alltagshilfe in Bad Schwartau und Stockelsdorf – auch über das Sozialamt.

Wenn Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen, kann das Sozialamt des Kreises Ostholstein die Hilfe im Haushalt und im Alltag übernehmen (§ 75 SGB XII). Wir kommen zuverlässig zu Ihnen nach Hause – die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit dem Amt ab. Sie strecken nichts vor.

✓ Bad Schwartau und Stockelsdorf ✓ Abrechnung über das Sozialamt ✓ Anerkannt nach § 45a SGB XI

Unterstützung, die nicht am Geld scheitern soll

Manchmal reicht das Einkommen nicht, um Hilfe im Haushalt selbst zu bezahlen – gerade bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. Genau dafür gibt es die Kostenübernahme durch das Sozialamt. Wir übernehmen die tägliche Unterstützung in Bad Schwartau, Stockelsdorf und Umgebung, damit Sie zu Hause gut versorgt sind und selbstständig bleiben können.

Reinigung & Haushalt
Reinigung & HaushaltPutzen, Aufräumen, Bad und Küche – damit Ihr Zuhause gepflegt und sicher bleibt.
Wäsche & Kochen
Wäsche & KochenWaschen, Bügeln und die Zubereitung von Mahlzeiten – warm, frisch und regelmäßig.
Einkäufe & Besorgungen
Einkäufe & BesorgungenLebensmittel, Apotheke, Post und Erledigungen – alles, was der Alltag braucht.
Begleitung & Alltag
Begleitung & AlltagBegleitung zu Terminen und Behörden sowie Unterstützung bei alltäglichen Wegen.
Kostenübernahme durch das Sozialamt: Wenn Ihr Einkommen und Vermögen die Hilfe nicht zulassen – etwa bei Grundsicherung oder Sozialhilfe – kann das Sozialamt die Kosten nach § 75 SGB XII übernehmen. Wir rechnen die vom Sozialamt genehmigten Leistungen direkt mit dem Amt ab, sodass Sie nichts vorstrecken oder selbst überweisen müssen. Kostenlos anfragen →

Wer kann diese Hilfe bekommen?

Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt kommt häufig in Frage, wenn: Ob und in welchem Umfang das Sozialamt zahlt, entscheidet das Amt im Einzelfall – wir unterstützen Sie gern beim Weg dorthin.

So läuft es ab

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Kostenlos anfragen

Kurzer Anruf oder Online-Anfrage. Wir hören zu, klären Ihren Bedarf und erklären den weiteren Weg.

2

Antrag & Kostenübernahme beim Sozialamt

Sie oder eine betreuende Person stellen den Antrag beim Sozialamt des Kreises Ostholstein. Das Amt prüft und erteilt bei Bewilligung die Kostenübernahme. Dabei unterstützen wir Sie.

3

Wir kommen & rechnen ab

Ihre feste Bezugsperson kommt zu Ihnen nach Hause. Die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit dem Sozialamt ab.

Für Sozialdienste, Betreuer & Angehörige

Sie begleiten einen Menschen, der Unterstützung im Haushalt braucht und dessen Kosten das Sozialamt trägt? Melden Sie Klientinnen und Klienten unkompliziert bei uns an. Wir übernehmen die Versorgung vor Ort und die Abrechnung mit dem Sozialamt – zuverlässig, mit fester Bezugsperson und ohne Verwaltungsaufwand für Sie.

Klient anmelden – info@alltagshilfe-ralls.de →

Warum Alltagshilfe Ralls

Häufige Fragen

Wer bekommt Alltagshilfe über das Sozialamt Kreis Ostholstein?

Menschen, die Hilfe im Haushalt oder im Alltag brauchen und deren Einkommen und Vermögen die Kosten nicht zulassen – zum Beispiel bei Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder bei Bezug von Sozialhilfe. Das Sozialamt prüft den Bedarf und die finanziellen Voraussetzungen und entscheidet im Einzelfall über die Kostenübernahme.

Sind Sie auch in Bad Schwartau und Stockelsdorf tätig?

Ja. Wir kommen aus Lübeck und sind in Bad Schwartau und Stockelsdorf schnell bei Ihnen. Gern kommen wir auch in die Umgebung – fragen Sie einfach an.

Was kostet mich die Hilfe?

Wenn das Sozialamt die Kosten übernimmt, zahlen Sie in der Regel nichts selbst. Wir rechnen die genehmigten Leistungen direkt mit dem Sozialamt ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Sie oder eine betreuende Person stellen einen Antrag beim Sozialamt des Kreises Ostholstein. Nach Prüfung erteilt das Amt bei Bewilligung eine Kostenübernahme. Wir helfen Ihnen dabei und beginnen, sobald die Kostenübernahme vorliegt.

Ich habe einen Pflegegrad – gibt es weitere Möglichkeiten?

Ja. Mit Pflegegrad kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) in Frage. Mehr zur Alltagshilfe über die Pflegekasse →

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen

Wir klären mit Ihnen den Bedarf, helfen beim Weg zum Sozialamt und übernehmen die Abrechnung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.